Das Konzept der SPK-S sieht vor, dass lediglich Stellen gemeldet werden müssen, die mit einem im Ausland neu rekrutierten Erwerbstätigen besetzt werden sollen und die in einer Berufsgruppe oder in einem Tätigkeitsbereich angesiedelt sind, bei denen eine überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit festzustellen ist. Diese Einschränkung fokussiert dabei auf einen stark eingeschränkten Problembereich. Das mindert den bürokratischen Aufwand, da sich die Meldepflicht nicht auf eine gesamte Branche bezieht. Zudem entfällt die Stellenmeldepflicht für Unternehmen, die Inländer anstellen. Die Fraktion lehnt klar die mit der Personenfreizügigkeit unvereinbare Kontingente und Höchstzahlen sowie unilaterale Massnahmen ab. Die beiden zuständigen Geschäftsverantwortlichen, Nationalrat Kurt Fluri und Ständerat Philipp Müller, sind sich über das weitere Vorgehen einig.
Schuldenbremse noch besser verankern
Seit 2006 weist der Bundeshaushalt dank der Schuldenbremse keine strukturellen Defizite mehr auf. Die Schuldenquote (Schulden im Verhältnis zum BIP) des Bundes ist von 26,1 % im Jahr 2003 auf 16,2 % zurückgegangen. Damit die Schuldenbremse noch besser verankert wird, soll sie der Bundesrat im Gesetz so präzisieren, dass eine Aufweichung der bisherigen Regelung ausgeschlossen ist. Die Fraktion unterstützt mehrheitlich eine entsprechende Motion der Finanzkommission des Nationalrates (FK-N). Massnahmen zur Einhaltung der Schuldenbremse sind notwendig. Daher beschloss die Fraktion ebenfalls, auf das Stabilisierungsprogramm einzutreten und das Bremsen des Ausgabenwachstums zu unterstützen.
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