Gleiche Leistungen sind heute im stationären Bereich deutlich teurer als im ambulanten, weil zusätzlich zum Eingriff eine Nacht im Spital bezahlt werden muss. Daher ist eine Verlagerung vom stationären zum ambulanten Bereich zu fördern. Dies jedoch nicht nur aus finanziellen Gründen, ambulante Behandlungen bergen auch ein geringeres Risiko für Infektionen Heute werden die Kosten von stationären Behandlungen zwischen den Kantonen (55%) und den Krankenversicherern (45%) aufgeteilt. Hingegen werden die Kosten einer ambulanten Leistung ausschliesslich von den Krankenversicherungen getragen. Eine Verlagerung von stationären zu ambulanten Behandlungen ist nötig – aber ohne Neugestaltung der Finanzierung würde dies zu einer massiven Prämienerhöhung führen. Um diese unerwünschte Folge zu verhindern, müssen sowohl die Kosten im stationären als auch jene im ambulanten Bereiche gemeinsam durch Kantone und Krankenversicherungen finanziert werden. Dies ist eine wichtige Massnahme, um den Anteil der Krankenhausaufenthalte zu reduzieren. Damit werden Einsparungen von fast einer Milliarde Franken pro Jahr möglich. In unserem Positionspapier «Neuer Schwung für das Schweizer Gesundheitssystem» vom September 2018 fordern wir die rasche Einführung einer EFAS. Der Ball liegt nun beim Ständerat.
Die SP sagt nein zu tieferen Prämien
Aus unklaren ideologischen Gründen lehnt die SP diese Vorlage ab und provoziert somit weitere Prämienerhöhungen. Ihr Ziel ist scheinbar die vollständige Verstaatlichung des Gesundheitssystems. Dass dies auf Kosten der Prämienzahlenden geschehen würde, spielt keine Rolle. Diese Ablehnung einer konkreten Lösung ist unverantwortlich, ebenso wie ihre sogenannte 10%-Volksinitiative, welche die Erhöhung der Gesundheitskosten nur auf die Gesellschaft verlagern würde.
Die Schweiz will. Gemeinsam weiterkommen.